Leistung

StaRuG

Restrukturieren. Präzisieren. Performen.

Von der Turbinenhalle zur Roboterfertigung

Instrument

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Handeln bevor es richtig brennt. StaRuG: der präventive Weg

Mit dem StaRUG-Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen bietet der Gesetzgeber Unternehmen seit 2021 eine neue Chance zur frühzeitigen und geordneten Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Es ist ein präventives Instrument für vorausschauende Unternehmer, die ihre finanzielle Krise rechtzeitig aktiv steuern wollen und drohend zahlungsunfähig sind. Es ermöglicht die Sanierung auf Basis eines gerichtlich bestätigten oder außergerichtlich umgesetzten Restrukturierungsplans, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.

Plan

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Kernelement: Der Restrukturierungsplan

Der Restrukturierungsplan regelt Maßnahmen zur Schuldenbereinigung und strukturellen Sanierung – etwa Stundungen, Forderungsverzichte, Schuldenumwandlungen, Sicherheiten und bedingt Gesellschaftsrechte.

  • Gezielter Einbezug von Gläubiger(gruppen): Unternehmen können ausgewählte Gläubiger(gruppen) einbeziehen – es besteht keine Pflicht, alle Gläubiger in das Verfahren einzubinden. Das erhöht die Flexibilität und Vertraulichkeit.
  • Zustimmung durch Gläubigergruppen: Der Plan gilt als angenommen, wenn jede beteiligte Gruppe mit 75 % der Stimmrechte zustimmt (nach Forderungshöhe).
  • Cram-down-Möglichkeit: Einzelne ablehnende Gruppen können überstimmt werden, wenn sie durch den Plan nicht schlechter gestellt werden als in einer Insolvenz.

Vergleich

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Ihre Vorteile durch das StaRUG-Verfahren im Vergleich zu einem Regelinsolvenzverfahren:

AspektStaRuG-VerfahrenRegelinsolvenz
ÖffentlichkeitNicht öffentlich (diskret)Öffentliche Bekanntmachung
KontrolleGeschäftsführung bleibt vollständig handlungsfähigKontrollverlust durch Insolvenzverwalter
GläubigerbeteiligungEinzelne Gruppen gezielt einbinden und ggf. überstimmenAlle Gläubiger automatisch im Verfahren
FlexibilitätHoher Grad an Maßschneiderung möglichFormell stark reguliert
Zeitlicher AufwandIn der Regel kürzer und effizienterVerfahrensdauer länger und aufwendiger
SanierungszielSchulden bereinigen, ohne das operative Geschäft zu stören, parallel an den Ursachen arbeiten: leistungswirtschaftliche Restrukturierung und bei Bedarf Transformation des GeschäftsmodellsOft Zerschlagung oder übertragende Sanierung
Michael Meier

„Krisen sind keine Hindernisse. Sie sind Durchbrüche, die darauf warten, erkannt zu werden“

Michael Meier · Restrukturierung – StaRuG – Sanierungsgutachten

StaRUG: Schnell, diskret und gezielt die finanzielle Krise bewältigen

Leistungen

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Unsere Leistungen: StaRUG-Beratung & Umsetzung

01

Prüfung der Anwendbarkeit

des StaRUG-Verfahrens (bei drohender Zahlungsunfähigkeit)

02

Erarbeitung eines Restrukturierungsplans

Gläubigergruppen, Maßnahmenbündel, Liquiditäts- und Finanzplanung

03

Verhandlung und Kommunikation

mit Gläubigern – inkl. Gruppenkonsens oder Mehrheitsabstimmungen

04

Gerichtliche Bestätigung und Planverfahren

(optional und punktuell einsetzbar)

05

Umsetzung

der leistungswirtschaftlichen Restrukturierungsmaßnahmen. Analyse, Planung und operative Begleitung bei der Optimierung von:

  • Geschäftsmodellen und Wertschöpfungsketten
  • Organisations- und Führungsstrukturen
  • Produktivität, Prozessen und Kostenstrukturen
06

Change-Management und Kommunikation

Entwicklung eines belastbaren Zielbilds, Förderung von Eigenverantwortung und Umsetzungskraft, Emotionsmanagement, Krisen- und Veränderungskommunikation.

07

Schnittstelle

zwischen Unternehmen, Gläubigern, Beratern, Restrukturierungsbeauftragten und Gericht – ganzheitliche Projektsteuerung

Kontakt

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