Leistung
StaRuG
Restrukturieren. Präzisieren. Performen.

Instrument
01Handeln bevor es richtig brennt. StaRuG: der präventive Weg
Mit dem StaRUG-Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen bietet der Gesetzgeber Unternehmen seit 2021 eine neue Chance zur frühzeitigen und geordneten Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Es ist ein präventives Instrument für vorausschauende Unternehmer, die ihre finanzielle Krise rechtzeitig aktiv steuern wollen und drohend zahlungsunfähig sind. Es ermöglicht die Sanierung auf Basis eines gerichtlich bestätigten oder außergerichtlich umgesetzten Restrukturierungsplans, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.
Plan
02Kernelement: Der Restrukturierungsplan
Der Restrukturierungsplan regelt Maßnahmen zur Schuldenbereinigung und strukturellen Sanierung – etwa Stundungen, Forderungsverzichte, Schuldenumwandlungen, Sicherheiten und bedingt Gesellschaftsrechte.
- Gezielter Einbezug von Gläubiger(gruppen): Unternehmen können ausgewählte Gläubiger(gruppen) einbeziehen – es besteht keine Pflicht, alle Gläubiger in das Verfahren einzubinden. Das erhöht die Flexibilität und Vertraulichkeit.
- Zustimmung durch Gläubigergruppen: Der Plan gilt als angenommen, wenn jede beteiligte Gruppe mit 75 % der Stimmrechte zustimmt (nach Forderungshöhe).
- Cram-down-Möglichkeit: Einzelne ablehnende Gruppen können überstimmt werden, wenn sie durch den Plan nicht schlechter gestellt werden als in einer Insolvenz.
Vergleich
03Ihre Vorteile durch das StaRUG-Verfahren im Vergleich zu einem Regelinsolvenzverfahren:
| Aspekt | StaRuG-Verfahren | Regelinsolvenz |
|---|---|---|
| Öffentlichkeit | Nicht öffentlich (diskret) | Öffentliche Bekanntmachung |
| Kontrolle | Geschäftsführung bleibt vollständig handlungsfähig | Kontrollverlust durch Insolvenzverwalter |
| Gläubigerbeteiligung | Einzelne Gruppen gezielt einbinden und ggf. überstimmen | Alle Gläubiger automatisch im Verfahren |
| Flexibilität | Hoher Grad an Maßschneiderung möglich | Formell stark reguliert |
| Zeitlicher Aufwand | In der Regel kürzer und effizienter | Verfahrensdauer länger und aufwendiger |
| Sanierungsziel | Schulden bereinigen, ohne das operative Geschäft zu stören, parallel an den Ursachen arbeiten: leistungswirtschaftliche Restrukturierung und bei Bedarf Transformation des Geschäftsmodells | Oft Zerschlagung oder übertragende Sanierung |
„Krisen sind keine Hindernisse. Sie sind Durchbrüche, die darauf warten, erkannt zu werden“
StaRUG: Schnell, diskret und gezielt die finanzielle Krise bewältigen
Leistungen
04Unsere Leistungen: StaRUG-Beratung & Umsetzung
Prüfung der Anwendbarkeit
des StaRUG-Verfahrens (bei drohender Zahlungsunfähigkeit)
Erarbeitung eines Restrukturierungsplans
Gläubigergruppen, Maßnahmenbündel, Liquiditäts- und Finanzplanung
Verhandlung und Kommunikation
mit Gläubigern – inkl. Gruppenkonsens oder Mehrheitsabstimmungen
Gerichtliche Bestätigung und Planverfahren
(optional und punktuell einsetzbar)
Umsetzung
der leistungswirtschaftlichen Restrukturierungsmaßnahmen. Analyse, Planung und operative Begleitung bei der Optimierung von:
- Geschäftsmodellen und Wertschöpfungsketten
- Organisations- und Führungsstrukturen
- Produktivität, Prozessen und Kostenstrukturen
Change-Management und Kommunikation
Entwicklung eines belastbaren Zielbilds, Förderung von Eigenverantwortung und Umsetzungskraft, Emotionsmanagement, Krisen- und Veränderungskommunikation.
Schnittstelle
zwischen Unternehmen, Gläubigern, Beratern, Restrukturierungsbeauftragten und Gericht – ganzheitliche Projektsteuerung
Kontakt
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